Eine genaue Kostenanalyse ist erst möglich nachdem mit Hilfe eines Röntgenbildes der nötige Aufwand festgestellt worden ist. Sie erhalten einen Behandlungsplan mit Kostenvoranschlag.

Implantversorgungen werden im Rahmen der Festzuschußregelung der gesetzlichen Krankenkassen bezuschußt. Privat Versicherten wird die Behandlung gemäß ihres persönlichen Versicherungstarifs erstattet. Sie sollten den Kostenvoranschlag vor Behandlungsbeginn Ihrer privaten Krankenversicherung vorlegen, damit die Kostenübernahme sichergestellt ist.