|
 |
|
Eine genaue Kostenanalyse ist erst möglich nachdem
mit Hilfe eines Röntgenbildes der nötige Aufwand festgestellt
worden ist. Sie erhalten einen Behandlungsplan mit Kostenvoranschlag.
Implantversorgungen werden im Rahmen der Festzuschußregelung der gesetzlichen
Krankenkassen bezuschußt. Privat Versicherten wird die Behandlung gemäß
ihres persönlichen Versicherungstarifs erstattet. Sie sollten den
Kostenvoranschlag vor Behandlungsbeginn Ihrer privaten Krankenversicherung
vorlegen, damit die Kostenübernahme sichergestellt ist.
|